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© ÜSTRA/Arp

Komfortabel Reisen: FAQ rund um die Fahrt mit der ÜSTRA/dem GVH

In unseren aktuellen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen findest du alles Wissenswerte rund um die ÜSTRA/den GVH – vom Geltungsbereich der Fahrkarten über das Verhalten in Bussen und Bahnen bis hin zu den Preisen der einzelnen Tarifprodukte.

Auszüge aus den Beförderungs­bedingungen und Tarifbestimmungen

Im Folgenden findest du die Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Fahrt in den Verkehrsmitteln der ÜSTRA/GVH Verbundpartner. Fragen rund um das Deutschlandticket beantworten wir hier.

Fahrkarten für einzelne Fahrten und Fahrkarten mit Tagesgültigkeit müssen vor dem Fahrtantritt entwertet werden. Gibt es an der Haltestelle keine Entwertungsmöglichkeit, muss die Fahrkarte unmittelbar bei Fahrtantritt im Fahrzeug (Stadtbahnen und Busse von ÜSTRA und Busse der regiobus) entwertet werden. In den Nahverkehrszügen ist eine Entwertung nicht möglich. Soweit die Fahrkarte bereits entwertet verkauft wurde (zum Beispiel aus den Automaten der ÜSTRA), gilt sie zum sofortigen Fahrtantritt. Fahrausweise mit einem vorgewählten Gültigkeitszeitraum (zum Beispiel Onlinetickets oder Monatskarten) müssen nicht entwertet werden.

Wenn du ohne gültigen Fahrschein mit Bus und Bahn im ÜSTRA/GVH Gebiet unterwegs bist, bist du zur Zahlung eines Erhöhten Beförderungsentgeltes (kurz EBE) verpflichtet.

Unter anderem unter folgenden Bedingungen kann das Unternehmen einen erhöhten Fahrpreis von 60,00 Euro erheben, der dann vom Fahrgast gezahlt werden muss:

  1. Es ist keine gültige Fahrkarte für den Fahrgast oder für die von ihm mitgebrachten Tiere und Fahrräder vorhanden, sofern dies notwendig ist. Beachte dazu auch den Hinweis zur Mitnahmeregelung von Personen, Fahrrädern und Tieren.
  2. Trotz der Beschaffung einer gültigen Fahrkarte kann sie bei einer Überprüfung nicht vorgezeigt werden.
  3. Die Fahrkarte wurde nicht ordnungsgemäß entwertet.
  4. Die Fahrkarte wird auf Verlangen nicht zur Prüfung vorgezeigt oder ausgehändigt.
  5. Es wird ein Fahrrad in Zeiten mitgenommen, in denen eine Fahrradmitnahme nicht zugelassen ist.

Bitte beachte ebenfalls, dass bei persönlichen Fahrkarten, wie beispielsweise beim Deutschlandticket oder Fahrkarten für Schüler, Auszubildende und Senior*innen, das Vorzeigen eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises oder einer Kundenkarte gegenüber dem Prüfpersonal notwendig ist.

Der erhöhte Fahrpreis berechtigt nicht zur Weiterfahrt. Der Betrag wird auf 7,00 Euro ermäßigt, wenn du innerhalb von 14 Tagen ab dem Feststellungstag bei der Verwaltung des Unternehmens nachweisen kannst, dass eine gültige nicht übertragbare Monatskarte vorhanden war.

Eine Mehrwertsteuer von 7 % ist in allen ÜSTRA/GVH Fahrpreisen gem. §12, Abs. 2, Ziff. 10 UStG bereits enthalten.

Wenn du Besitzer*in einer Monatskarte (egal ob im Abo, übertragbar, persönlich oder im Einzelverkauf), einer Seniorennetzkarte oder eines Jobtickets bist, kannst du innerhalb ihres Geltungsbereichs und ihrer Geltungsdauer montags bis freitags von 19:00 bis 05:00 Uhr des Folgetages sowie samstags, sonntags, an Feiertagen und am 24. und 31. Dezember ganztägig einen Erwachsenen und drei Kinder kostenlos mitnehmen. Bei der Monatskarte S müssen auch die mitgenommenen Personen eine Region-S-Karte besitzen.

Anstatt einer Person kann auch ein Hund mitgenommen werden. Nachweislich zur Familie der Karteninhaberin oder des Karteninhabers gehörende (Enkel-) Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können zu den oben genannten Zeiten in unbeschränkter Anzahl mitgenommen werden. Wird die Maximalanzahl an Kindern beziehungsweise Jugendlichen überschritten, darf es sich insgesamt ausschließlich um eigene (Enkel-) Kinder handeln. Die Mitnahmeregel gilt nicht für die Monatskarte Ausbildung, Schulfahrkarte, Semesterticket, Ausbildungs- oder Jugendnetzkarte und auch nicht für das Deutschlandticket.

Mit dem GVH plus für das Deutschlandticket kannst du zusammen mit einem Deutschlandticket der ÜSTRA/dem GVH (Zonen ABC) ebenfalls die oben genannte Mitnahmeregelung nutzen.

Wenn du ein Tier befördern möchtest, wird eine gültige Einzelkarte Kind oder Tageskarte Kind benötigt. Einen Hund kannst du auch mitnehmen, wenn eine zusätzliche, übertragbare Monatskarte für eine Tarifzone (Tarifzone B oder C) vorhanden ist, unabhängig von der oder den befahrenen Tarifzonen. Für die Benutzung der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist entweder eine Monatskarte 1. Klasse für eine Tarifzone (Tarifzone B oder C) oder eine zusätzliche Einzelkarte Kind oder Tageskarte Kind erforderlich.

Lebende Haustiere kannst du in der Regel kostenfrei mitnehmen, wenn sie nicht größer als eine Hauskatze sind und in verschlossenen Behältnissen in Handgepäckgröße transportiert werden.

Hunde können von dir unentgeltlich befördert werden, wenn es sich nachweislich um einen Polizeihund, Blindenführhund, Behindertenbegleithund, Assistenz- oder Therapiehund handelt. 

Du kannst zudem mit der Tageskarte Gruppe oder einer Monatskarte einen Hund statt einer Person mitnehmen. Pro Tageskarte Gruppe oder Monatskarte kann höchstens ein Hund mitgenommen werden.

In den Ruftaxis und im sprinti (On-Demand-Verkehr) dürfen Hunde nur in Transportboxen in Handgepäckgröße mitgenommen werden. Davon ausgenommen sind Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde, Therapiehunde und Diensthunde der Bundes- und Landespolizei. Bitte beachte, dass ein Hund nur mitgenommen wird, wenn die Gefährdung des Betriebes ausgeschlossen ist. Unser Fahrpersonal besitzt das Hausrecht und kann die Mitnahme verweigern.

Ab dem 01.05.2024 können Hunde, die nicht in verschlossenen Transportkisten in Handgepäckgröße transportiert werden können, bei der sprinti Buchung angemeldet werden. Da in den Fahrzeugen zum Teil eine Anschnallpflicht gilt, ist eine Mitnahme nur möglich, wenn die Tiere über ein Geschirr verfügen, über das sie für die Fahrt gesichert werden können.

 

Folgende Gepäckstücke und Mobilitätshilfen können unentgeltlich befördert werden, soweit die Beschaffenheit der Verkehrsmittel es zulässt:

  • Klappfahrräder, Tretroller und Faltanhänger jeweils in zusammengeklappter Form
  • Handgepäck, Krankenfahrstühle, sonstige orthopädische Hilfsmittel
  • Kinderwagen

Bitte beachte dazu auch die geltenden Tarif- und Beförderungsbestimmungen.

Fahrräder können in den Zonen ABC montags bis freitags ab 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr und ab 19:00 Uhr bis 06:30 Uhr des Folgetages sowie ganztags an Samstagen, Sonn- und Feiertagen mitgenommen werden. Die Fahrradmitnahme ist bei der regiobus, der SVG, im sprinti und der ÜSTRA außerhalb dieser Zeiten nicht zugelassen. In den Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen kann ein Fahrrad außerhalb der kostenfreien Mitnahmezeiten befördert werden, wenn eine gültige Einzel-, 6er-Einzel-, Tages- oder 6er-Tageskarte für eine Tarifzone oder eine zusätzliche Monatskarte für Zone B oder C vorhanden ist – unabhängig von der oder den befahrenen Tarifzonen.

Bitte beachte, dass eine Beförderung von Fahrrädern nur möglich ist, solange das Platzangebot im Fahrzeug es zulässt. Die Beförderung von Personen mit Rollstühlen, Rollatoren und Kinderwagen hat Vorrang. Sicherheit und Ordnung des Betriebs geht vor. Daher bitten wir dich, Fahrräder so im Fahrzeug unterzubringen, dass niemand gefährdet oder beeinträchtigt wird. Verwende bitte insbesondere die hierfür gekennzeichneten Stellplätze beziehungsweise Mehrzweckbereiche.

Weitere Informationen

Die Monatskarte übertragbar und Monatskarte Abo übertragbar (auch im Regionaltarif) können auch durch Dritte genutzt werden.

Eine Übertragbarkeit gilt nicht bei folgenden Produkten:

  • Onlinetickets
  • Einzelkarten
  • Tageskarten
  • Fahrkarten des Ausbildungstarifs (Monatskarte Ausbildung, Ausbildungsnetzkarte)
  • Fahrkarten des Sozialtarifs
  • persönliche Monatskarten (wie zum Beispiel Jobtickets oder Seniorennetzkarten)
  • Jugendnetzkarten
  • Semestertickets
  • Schulfahrkarten
  • Deutschlandtickets

Wenn du eine gültige Monatskarte für die 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen besitzt, die Fahrt aber außerhalb ihres Geltungsbereichs in der 1. Wagenklasse durchgeführt werden soll, sind insgesamt zwei weitere gültige Einzel-, 6er-Einzel-, Tages- oder 6er-Tageskarten für die Zone, in der die Starthaltestelle liegt, erforderlich.

Wenn du eine Einzel-, 6er-Einzel, Tages- oder 6er-Tageskarte besitzt und eine Fahrt in der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen unternehmen möchtest, musst du eine zusätzliche Einzel-, 6er-Einzel-, Tages- oder 6er-Tageskarte für die entsprechende/n Zone/n vorweisen.

Besitzt du eine Monatskarte (übertragbar oder persönlich) für die 2. Wagenklasse muss die zusätzliche Fahrkarte für die eingetragene/n Zone/n der verwendeten Monatskarte gelten. Jede weitere Person, die mitgenommen werden soll, muss eine entsprechende zusätzliche Fahrkarte lösen.

Möchtest du die 1. Wagenklasse der ÜSTRA/des GVH (Zonen ABC) mit dem Deutschlandticket nutzen, benötigst du eine Monatskarte 1. Klasse Aufpreis für das Deutschlandticket beziehungsweise für einzelne Fahrten oder Tage eine Einzel-, 6er-Einzel-, Tages- oder 6er-Tageskarte für die entsprechende/n Zone/n.

Schwerbehinderte Menschen (mit Schwerbehindertenausweis, Beiblatt und gültiger Wertmarke), Begleitpersonen, Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde (entsprechende Wertmarke muss im Ausweis vorhanden sein und vorgewiesen werden können), Krankenfahrstühle, orthopädische Hilfsmittel und Handgepäck können gem. Sozialgesetzbuch SGB IX vom 1.7.2001 unentgeltlich mit den Bussen und Bahnen der ÜSTRA/GVH Verbundpartner (nur in der 2. Wagenklasse) im ÜSTRA/GVH Gebiet (Zonen ABC) fahren beziehungsweise mitgeführt werden. Für die Begleitperson gilt dabei, dass sie ständig notwendig und dies im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist (Merkzeichen B/BN).

Darüber hinaus können schwerbehinderte Personen mit dem Ausweisvermerk „1. Kl.“ die 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen ohne Zuzahlung benutzen. Für alle anderen Fahrgäste ist eine Fahrkarte für die 1. Klasse erforderlich, ohne dass der Schwerbehindertenausweis angerechnet wird.

Die im Ausweis eingetragene Begleitperson wird dabei in der Wagenklasse unentgeltlich befördert, die der/die Ausweisinhaber*in nutzt.

Fehlt die entsprechende Wertmarke im Ausweis, muss die schwerbehinderte Person zwar den vorgesehenen Fahrpreis zahlen, Begleitperson und Hund dürfen jedoch unentgeltlich fahren.

Handgepäck, ein Krankenfahrstuhl und, sofern das Verkehrsmittel es zulässt, sonstige orthopädische Hilfsmittel sowie ein Blindenführhund beziehungsweise Behindertenbegleithund werden ebenfalls kostenfrei befördert.

Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden unentgeltlich befördert.

Nicht schulpflichtige Kinder bis einschließlich 5 Jahren können von der Beförderung ausgeschlossen werden, sofern sie nicht auf der ganzen Fahrstrecke von Personen begleitet werden, die mindestens das 6. Lebensjahr vollendet haben. Im Eisenbahnverkehr (Verkehr nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz) werden nicht schulpflichtige Kinder bis einschließlich 6 Jahren nur in Begleitung einer Aufsichtsperson befördert.

Mit der Einzelkarte Kind und Tageskarte Kind können Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren zum ermäßigten Preis fahren. Die Tageskarte S Kind gilt ebenfalls für 6- bis 14-Jährige, ist aber nur in Kombination mit einer Region-S-Karte gültig.

Für Kindergruppen zum Beispiel bei Schul- oder Vereinsausflügen kann für bis zu 10 Kinder eine Tageskarte Gruppe Kind genutzt werden.

Unter bestimmten Bedingungen können folgende Fahrkarten so erweitert werden, dass über den üblichen Geltungsbereich (Zonen A, B, C, AB oder BC) im gesamten Tarifgebiet (Zonen ABC) gefahren werden kann:

  • Monatskarte (übertragbar und persönlich)
  • Monatskarte S
  • Monatskarte Ausbildung
  • Abostartkarte

Hierzu benötigst du für den durch die Monats- oder Abostartkarte nicht abgedeckten Teil der Fahrt eine weitere gültige Einzel-, 6er-Einzel-, Tages- oder 6er-Tageskarte für eine Zone (A, B oder C), unabhängig von der/den tatsächlich befahrenen Zone/n.

Bei einer Fahrt mit der Stadtbahn oder Bussen mit Umstieg zur 3. Haltestelle beziehungsweise ausschließlich mit Bussen zur 5. Haltestelle in die weitere Zone benötigst du mindestens eine Kurzstreckenkarte.

Ist die Monatskarte für die 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen gültig und soll die Fahrt außerhalb ihres Geltungsbereichs in der 1. Wagenklasse durchgeführt werden, so sind insgesamt zwei weitere gültige Einzel-, 6er-Einzel-, Tages- oder 6er-Tageskarten für die Tarifzone, in der die Starthaltestelle liegt, erforderlich.

Der Regionaltarif umfasst die drei zusätzlichen Zonen D, E und F, die außerhalb des ÜSTRA/GVH Gebiets (Zonen ABC) liegen. Fahrkarten, die im Regionaltarif erworben werden, gelten für die Beförderung zwischen dem ÜSTRA/GVH Gebiet (ABC) und den Zonen D, E und F des Regionaltarifs.

Folgende Bahnhöfe befinden sich im Regionaltarif und können mit einer entsprechenden Fahrkarte angefahren werden:

  • Zone D: Peine, Vöhrum, Schwarmstedt, Lindwedel, Lindhorst, Bad Münder, Barnten, Emmerke, Nordstemmen, Elze (Han), Algermissen, Harsum, Hildesheim Hbf., Hildesheim Ost
  • Zone E: Celle, Stadthagen, Kirchhorsten, Bückeburg, Osterwald, Hodenhagen, Banteln, Groß Düngen, Linsburg, Meinersen und Leiferde
  • Zone F: Hameln, Emmerthal, Bad Pyrmont, Hessisch-Oldendorf, Coppenbrügge, Voldagsen (ab voraussichtlich April 2024 „Marienau“), Walsrode, Alfeld, Freden, Hoheneggelsen, Wesseln, Bad Salzdetfurth Solebad, Bad Salzdetfurth, Bodenburg, Derneburg, Nienburg, Gifhorn und Calberlah, Leese-Stolzenau, Eystrup, Rinteln

Der ÜSTRA/GVH Regionaltarif gilt in den Zonen D, E und F ausschließlich auf den Schienenstrecken sowie anschließend im ÜSTRA/GVH Gebiet (Zonen ABC) in Bussen und Bahnen. Dabei muss mindestens ein Bahnhof im ÜSTRA/GVH Gebiet der Zone C angefahren werden. Eine Ausnahme besteht für die Strecke Bückeburg – Kirchhorsten – Stadthagen – Lindhorst.

Im Regionaltarif werden folgende Fahrkarten ausgegeben:

  • Monatskarte
  • Monatskarte Abo
  • Monatskarte Ausbildung
  • Monatskarte Ausbildung Abo
  • Jobticket 5, 50 und 100 (Ausbildung)

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