Vergaben

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Vergabe von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen

Die regiobus als öffentlicher Auftraggeber/Sektorenauftraggeber ist gemäß den aktuell geltenden vergaberechtlichen Regelungen verpflichtet, über die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen zu informieren.

Gemäß § 19 Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) bzw. § 30 UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) informieren Auftraggeber nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb bzw. Verhandlungsvergaben für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer.

Gemäß § 19 Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A) ) informieren Auftraggeber über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer. Des Weiteren haben Auftraggeber gemäß § 20 VOB/A nach Zuschlagserteilung über Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer sowie über Freihändige Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 € ohne Umsatzsteuer zu informieren.

Vergaben VOL/A bzw. UVgO und VOB/B

 

Hier finden Sie die erteilten Zuschläge der VOL/A bzw. UVgo und VOB/B Vergaben

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