Hinweisgebersystem

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Internes Hinweisgebersystem

Die regiobus Hannover GmbH ist darauf angewiesen, dass ihr potenzielle Gesetzesverstöße umgehend angezeigt werden. Denn nur so können Missstände unverzüglich behoben und Schäden (z.B. Schadensersatzklagen, Straf- oder Kartellverfahren, Reputationsverlust) effektiv abgewendet werden.

Insbesondere wenn Mitarbeiter, Geschäftspartner oder Kunden den konkreten Verdacht haben, dass durch ein Verhalten der regiobus Hannover GmbH:

  •  Wirtschaftsstraftaten wie Korruption, Betrug oder Untreue
  •  Verstöße gegen das Wettbewerbs- oder Kartellrecht

begangen werden, sollten Sie sich deshalb umgehend direkt mit dem Compliancegremium der regiobus Hannover GmbH in Verbindung setzen.

Bei dem Compliancegremium handelt es sich um ein vierköpfiges Gremium, bestehend aus der Geschäftsführerin Frau Regina Oelfke, dem Betriebsratsvorsitzenden Herrn Rainer Weber und seinem Stellvertreter Herrn Gaetano Lazzaro und der Leitung der Rechtsabteilung Frau Katja Höhn (interner Koordination) als erste Anlaufstelle für Hinweise. Alle vier Personen in ihrer Rolle als gemeinsames Compliancegremium sind über eine gemeinsame Emailadresse und über die üblichen Wege wie folgt erreichbar:

Per Brief:
-vetraulich-
regiobus Hannover GmbH
Compliancegremium
z.Hd. Frau Katja Höhn
Georgstraße 54
30159 Hannover

E-Mail *):compliance[at]regiobus.de
Telefon: 0511/36888-780
Fax: 0511/36888-8780
Mo. - Fr. 09:00 – 16:00 Uhr

Konkrete Hinweise auf Regelverstöße sind wichtig und können dabei helfen, Verstöße gegen Richtlinie und Gesetze zu beseitigen und die negativen Folgen eines solchen Fehlverhaltens für Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner und das Unternehmen verhindern helfen. Hierfür hat die regiobus Hannover GmbH  ein Hinweisgebersystem eingerichtet, dass Ihre Hinweise durch alle Ansprechpartner streng vertraulich behandelt. Unter dem Begriff „Hinweisgebersystem“ verstehen wir die Anlaufstelle für Personen innerhalb und außerhalb der regiobus Hannover GmbH, die Hinweise zu Verstößen im Zusammenhang mit dem Unternehmen regiobus melden möchten.

Compliance-Ombudsmann der regiobus Hannover GmbH

Darüber hinaus können Sie Ihre Hinweise auch an den Compliance-Ombudsmann der regiobus Hannover GmbH adressieren.

Die Kontaktdaten lauten wie folgt:

Anschrift:
Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling
Hohenstaufenring 29-37
50674 Köln
Telefon: 0221 270 956 130
Handy: 0163 347 6111
Fax: 0221 270 956 132
Web: www.ra-dilling.de
Web: www.whistleblower24.eu
Threema-ID: 3PX6278J
E-Mail: info[at]ra-dilling.de; RADilling[at]protonmail.com

Der Compliance-Ombudsmann ist Bestandteil des Compliance-Systems und der Compliance-Kultur der regiobus Hannover. Der Compliance-Ombudsmann steht unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten als externer Ansprechpartner für mögliche Verstöße gegen Gesetze und Regelungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der regiobus Hannover zur Verfügung.

Was macht der Compliance-Ombudsmann?
Der Compliance-Ombudsmann nimmt Informationen und Hinweise zu etwaigen Gesetzes- und Regelverstößen vertraulich entgegen, bereitet diese auf und gibt diese an die Geschäftsleitung der regiobus Hannover GmbH weiter.

Warum hat die regiobus Hannover GmbH einen Compliance-Ombudsmann bestellt?
Ihre Hinweise helfen uns, Regelverstößen und Gesetzesverletzungen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Geschäftspartnern und der regiobus Hannover GmbH abzuwenden.

Muss ich meine Identität preisgeben, wenn ich einen Hinweis erteile?
Auf Wunsch bleiben die Hinweisgeber anonym. Die Hinweisgeber können zudem von dem Compliance-Ombudsmann verlangen, dass er ihre Identität schützt und Informationen, welche Rückschlüsse auf ihre Identität geben, nicht an die regiobus Hannover GmbH weitergibt.

Wie erteile ich einen Hinweis?
Bitte teilen Sie dem Compliance-Ombudsmann mit,

  • bei welchem Unternehmen oder Unternehmensteil
  • was
  • wann
  • wo
  • mit welchen Beteiligten

passiert ist.

Ebenfalls interessieren den Compliance-Ombudsmann, welche weiteren – ggf. an den konkreten Vorgängen unbeteiligten – Personen hiervon Kenntnis haben und ob es Unterlagen (z. B. E-Mails, Fotos) hierzu gibt. Bitte prüfen Sie vor Erteilung des Hinweises sorgfältig, ob die Angaben, die Sie machen, auch inhaltlich zutreffen. Insbesondere dürfen Sie keine Angaben machen, von denen Sie wissen, dass sie falsch sind. Sollten Sie sich nicht sicher sein, verwenden Sie bitte Formulierungen wie „Ich glaube...“, „Ich halte es für möglich...“ Bei Unsicherheiten in der Darstellung, der Bewertung und/oder der Vorgehensweise können Sie vorher – auch anonym – und kostenfrei mit dem Compliance-Ombudsmann über den Fall sprechen.

Wie erreiche ich den Compliance-Ombudsmann?
Sie können den Compliance-Ombudsmann auf jede denkbare Weise (Telefon, Mail, Fax, Post oder über das Hinweisgeberportal www.whistleblower24.eu) kontaktieren. Der Compliance-Ombudsmann steht auch für persönliche Treffen mit einem Hinweisgeber zur Verfügung. Wenn Sie eine verschlüsselte Kommunikation wünschen, können Sie auch die Messenger-Dienste Signal und Threema nutzen und darüber den Compliance-Ombudsmann erreichen. Ebenso ist es möglich, über protonmail dem Compliance-Ombudsmann verschlüsselte E-Mails an folgende Adresse zu schicken: RADilling[at]protonmail.com

 

*) Bitte beachten Sie, dass beim Versand einer E-Mail indirekt persönliche und zurück verfolgbare Daten, wie zum Beispiel die IP Adresse, übertragen werden können. Diese lassen ggf. Rückschlüsse auf Ihre Identität zu. Dies gilt auch für extra angelegte Mail-Accounts.