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Maskenpflicht im hannoverschen Nahverkehr bleibt

Fahrgäste ab 14 Jahren benötigen in den Bussen und Bahnen nach wie vor eine FFP2-Maske (KN95/N95). Auch für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 13 Jahren gilt die Maskenpflicht, sie sind allerdings nicht verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen, eine medizinische Maske ist ausreichend. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sowie Personen, deren Erkrankung das Tragen einer Maske nicht möglich macht. Letztere sollten ein entsprechendes Attest mit sich führen, welches sie auf Verlangen des Prüfpersonals vorzeigen.

Auch für das GVH Kundenzentrum in der Karmarschstraße 30/32 gilt die generelle Tragepflicht von FFP2-Masken (KN95/N95) für alle Personen ab 14 Jahren.

An Haltestellen und in unterirdischen Stationen entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske. Über Ansagen sowie Infodisplays wird über die angepassten Regelungen informiert.